Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 05.01.2026
Die Brandenburgische Seenplatte GmbH – Gesellschaft für Tourismus und Markenmanagement
(folgend kurz "Brandenburgische Seenplatte GmbH") setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.barnimerland.de veröffentlichten Website der Brandenburgische Seenplatte GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Brandenburgische Seenplatte GmbH ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Die Barrierefreiheit ist Querschnittsthema auf strategischer und operativer Ebene und wichtiger Teil unserer Arbeit
- Eine Ansprechperson zum Thema Barrierefreiheit ist benannt. (siehe unten)
- Die aktuelle Website der Brandenburgischen Seenplatte (www.barnimerland.de) wird aufgrund einer Umstrukturierung vorraussichtlich zum Ende des Jahres 2026 abgemeldet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt eine automatische Weiterleitung auf die neue Website www.deine-seenplatte.de, die mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar sein wird.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aktuell nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
- Bilder: Unsere Bilder verfügen nicht über Alternativtexte.
- Videos: Unsere Videos sind derzeit nicht barrierefrei.
- PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit allen gängigen Browsern in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion kompatibel ist.
Bewertungsmethoden
Die Brandenburgische Seenplatte GmbH hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe von Selbsteinschätzung intern in der Organisation bewertet.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 03391 659631
E-Mail: info@brandenburgische-seenplatte.de
Firmenanschrift: Fischbänkenstr. 8, 16816 Neuruppin
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Brandenburgische Seenplatte GmbH – Gesellschaft für Tourismus und Markenmanagement
Katharina Henne, Junior Projektmanagerin Kommunikation/Content
Jens Peitsch, Beauftragter für Barrierefreiheit